Blaulicht und Martinshorn - muss das sein?
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Wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden, fahren die Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn. Sie haben dadurch das sog. Wegerecht. d.h., "alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Darüber hinaus sind diese Sondersignale zur rechtzeitigen Warnung anderer Verkehrsteilnehmer und somit zur Vorbeugung von Unfällen. Der ADAC hat eine Broschüre herausgebracht, um Verkehrsteilnehmern die korrekte Verhaltensweise in einem solchen Fall leicht verständlich zu machen. |
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Ein Rettungsdienst-Kollege beschrieb diesen Sachverhalt in einem Video |
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Weiterführende Links |
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Auszüge aus der Straßenverkehrs-Ordnung §35, 5a StVO §35, 8 StVO §38, 1 StVO §38, 2 StVO |
